Kündigungstermin für die KFZ-Versicherung verpasst?
Wer den Kündigungstermin 1. Dezember 2008 für den Wechsel seiner Kfz-Versicherung verpasst hat, hat trotzdem eine Möglichkeit zur Kündigung bzw. zum Wechsel der KFZ-Versicherung.
Wurde der Beitrag zur bestehenden KFZ-Versicherung auch nur um einen Cent erhöht, kann der Kunde sein Sonderkündigungsrecht zur KFZ-Versicherung nutzen.
Mit Erhalt der Mitteilung hat der Versicherungsnehmer in diesem Fall einen weiteren Monat Zeit, den Anbieter seiner KFZ-Versicherung zu wechseln. Die Möglichkeit der Sonderkündigung gilt auch, wenn die KFZ-Versicherung durch eine Änderung der Typ- oder Regionalklassen teurer wird.
Die Kfz-Versicherung kann bei Neukauf eines Autos jederzeit gewechselt werden. Der Versicherungsvertrag kann auch nach einem Schadensfall gekündigt werden.
Der ADAC rät Versicherten, die Kündigung zur KFZ-Versicherung generell per Einschreiben/Rückschein an das Versicherungsunternehmen zu versenden.
Rubrik: KFZ-Versicherung
9. Dezember 2008








