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Abwrackprämie auch rückwirkend

Die Umweltprämie (Abwrackprämie) – 2500 Euro – gilt rückwirkend ab dem 14. Januar 2009. Anspruch auf die Abwrackprämie hat jeder, der sein mindestens neun Jahre altes Privatauto verschrotten lässt, um einen Neuwagen oder Jahreswagen zu kaufen.




Voraussetzungen für den Erhalt der Abwrackprämie
Grundsätzlich kann die Abwrackprämie nur von natürlichen Personen genutzt werden, deren Fahrzeug mindestens neun Jahre alt ist, also vor dem 14.01.2000 erstmals zugelassen wurde. Zusätzlich muss das Fahrzeug mindestens ein Jahr auf den Namen der Person zugelassen sein, die die Abwrackprämie nutzen möchte.

Das bisherige Fahrzeug muss abgemeldet und verschrottet werden, ein umweltfreundlicher Neuwagen oder Jahreswagen muss bis spätestens 31.12.2009 auf die Person angemeldet werden, die schon im Besitz des Altfahrzeuges war. Umweltfreundlich heißt, das neue Fahrzeug muss mindestens der Emissionsklasse Euro4 Norm entsprechen; Jahreswagen dürfen höchstens ein Jahr auf einen in Deutschland ansässigen KfZ-Händler oder auch -Hersteller zugelassen sein.

Ob ein Fahrzeughalter für sein verschrottetes Altauto beim Neuwagenkauf vom Staat die Abwrackprämie erhält, hängt vom Termin der Zulassung des Neuwagens und nicht vom Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Händler ab.

Rubrik:  Abrackprämie / Umweltprämie, Auto & Umwelt, News

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