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Russpartikelfilter nachrüsten

Russpartikelfilter

Die Umwelt schonen, Geld sparen und sich obendrein freie Fahrt durch deutsche Innenstädte sichern – all das ermöglicht Ihnen das Nachrüsten eines Rußpartikelfilters in einem PKW. Seit dem 01. April 2007 gilt das Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Dieses regelt eine Steuerersparnis von maximal 330 EUR für Fahrzeuge, die vor dem 01. Januar 2007 erstmals zugelassen und mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet wurden. Diesel ohne Rußpartikelfilter hingegen werden mit einem Steuerzuschlag belegt.

Die Vorteile einer Rußpartikelfilter-Nachrüstung auf einen Blick:


Steuerersparnis in Höhe von 330 EUR

Befreiung vom Steuerzuschlag bis 31. März 2011 (dieser beträgt immerhin 1,20 EUR pro 100 ccm Hubraum pro Jahr)

Keine Verkehrsbeschränkungen wegen Feinstaubemissionen in der Zukunft

Schonen der Umwelt durch Reduzierung des Partikelausstoßes

Steigerung des Wiederverkaufswerts Ihres Fahrzeugs

Als Bestätigung für die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters erhalten Sie eine Abnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsstelle. Die entsprechende Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug gibt es kostenlos dazu. Das garantiert Ihnen freie Fahrt in den Umweltzonen deutscher Innenstädte.

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Rubrik:  Auto & Umwelt

5.Oktober 2008

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