Bisher wurde die Nachrüstung eines Ruß-Partikelfilters mit einer Steuerersparnis von 330 Euro gefördert. Ab dem 1. August 2009 gibt es alternativ die Möglichkeit, diesen Betrag als Zuschuss direkt auszahlen lassen.
Anträge auf den Zuschuss für die Umrüstung eines Diesel-PKW mit Rußpartikelfilter können seit dem 01. September 2009 online auf www.pmsf.bafa.de gestellt werden. Bei den Förderungsmodalitäten ändert sich durch die neue Auszahlungsoption nichts: Um die Förderung zu erhalten, müssen umrüstfähige Diesel-PKW in der Zeit vom 01. August 2009 bis einschließlich 31. Dezember 2009 nachgeüstet werden, der Einbau muss dann bis zum 15. Februar 2010 nachgewiesen weredn. Das umzurüstende Fahrzeug muss bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen sein. Mehr dazu auf www.bafa.de.
Vorteile der Rußpartikelfilter-Nachrüstung:
Umwelt schonen durch Reduzierung des Partikelausstoßes
Wiederverkaufswerts des Fahrzeugs wird gesteigert
330 Euro Zuschuss als Auszahlung oder 330 Euro Steuerbefreiung
Befreiung vom Steuerzuschlag bis 31. März 2011
(dieser beträgt immerhin 1,20 EUR pro 100 ccm Hubraum pro Jahr)
bessere Feinstaubplakette, Zufahrt zu Umweltzonen
Als Bestätigung für die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters erhält der Fahrzeughalter eine Abnahmebescheinigung zur Vorlage bei der zuständigen Zulassungsstelle. Die entsprechende Feinstaubplakette gibt es kostenlos dazu.
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Rubrik: Auto & Umwelt




