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Neue Winterreifenpflicht: gültig ab 4. Dezember 2010 – Geldbußen von bis zu 80 Euro bei Verstoss gegen neue Winterreifenpflicht

Die neue Winterreifenpflicht ist ab Samstag 4. Dezember 2010 gültig. Entsprechend der neuen Winterreifenpflicht müssen bei Schnee, Eis und Matsch alle KFZ Winterreifen oder Allwetterreifen mit der M + S Kennzeichnung haben.

Wer ab Samstag bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, muss künftig 40 statt bisher 20 Euro zahlen. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Fahrzeughalter. Behinderungen im Winterverkehr durch ungeeignete Reifen werden künftig mit einer Geldbuße von 80 Euro geahndet.



A.T.U - Reifen


Zulässig sind bei winterlichen Straßenverhältnissen Winterreifen oder Allwetterreifen sowie Ganzjahresreifen mit M + S-Symbol. Die Regelung gilt für alle KFZ, also auch für Motorräder. Von der neuen Winterreifen-Regelung ausgenommen sind Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, die in der Regel bereits ganzjährig mit grobstolligen Reifen ausgerüstet sind.

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Rubrik:  Winterreifen