Sofort-Wechsel der KFZ-Versicherung bei Neu-/Gebrauchtwagen-Kauf:
Bei jedem Fahrzeugwechsel können Sie ebenfalls sofort Ihre Versicherung wechseln. Einfach eine Versicherungsbestätigungskarte anfordern und das Fahrzeug damit anmelden.
Jährlicher Wechsel der KFZ-Versicherung:
Sie können Ihre Kfz-Versicherung in der Regel problemlos bis zum 30.11. eines jeden Jahres ohne Angabe von Gründen kündigen – und schon ab 1.1. des Folgejahres von günstigeren Beiträgen profitieren.
Wechsel der Autoversicherung bei Prämien-Erhöhung:
Wenn Ihr jetziger Versicherer Ihnen schriftlich eine Erhöhung der Prämie mitteilt, haben Sie für einen Monat ein außerordentliches Kündigungsrecht.
