Wer bei laufenden Verträgen zum Jahresende die Kfz-Versicherung wechselt, kann dabei oft mehrere hundert Euro sparen.
Die meisten Versicherungsverträge laufen vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens am 30. November bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft eingehen.
Einige Anbieter räumen ihren Kunden inzwischen auch die Möglichkeit ein, einen anderen Termin für den Versicherungsbeginn zu wählen. Die Kündigungszeit beträgt auch in diesem Fall vier Wochen.
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Rubrik: KFZ-Versicherung




