www.easyCredit.de

KFZ-Steuer Regelung verabschiedet – neue KFZ-Steuer ab Juli 2009

Die Regierung hat sich auf die Neuregelung der Kfz-Steuer ab Juli 2009 verständigt.

Basis für die Höhe der KFZ-Steuern ist in Zukunft nicht mehr nur der Hubraum, sondern auch der CO2-Ausstoß, der sich aus dem Kraftstoffverbrauch ergibt.

Die neue Kfz-Steuer, die ab Juli in Kraft tritt, betrifft nur Neuwagen, für bis dann bereits zugelassene PKW ändert sich nichts.


Und so wird die neue KFZ-Steuer berechnet:

Als Grundbetrag zur Berechnung der KFZ-Steuer werden ab Juli für Benziner pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum 2 Euro KFZ-Steuer fällig, die KFZ-Steuer für Diesel-PKW beträgt dann 9,50 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum.

Hinzu kommen für jedes ausgestoßene Gramm CO2 weitere zwei Euro. Dies gilt für Diesel wie Benziner.

Die ersten 120 Gramm CO2 bleiben dabei steuerfrei, um mit dieser Regelung den Kauf besonders verbrauchsgünstiger Autos attraktiver zu machen. Diese Freigrenze wird ab 2012 auf 110 Gramm gesenkt, ab 2014 dann auf nur noch 95 Gramm. Für Diesel-PKW der besonders strengen Schadstoffnorm / Emisssionsklasse Euro6 soll es nach bisherigem Stand von 2011 bis 2013 eine Befreiung von der KFZ-Steuer geben.

Ähnliche Artikel:

  1. Neue KFZ-Steuer – Chevrolet Matiz Kleinwagen mit niedrigster KFZ-Steuer
  2. Diesel-Partikelfilter – 330 Euro staatl. Prämie für Nachrüstung – Auszahlung künftig direkt
  3. Verbrauch 4,3 Liter – der neue Seat Ibiza mit 1.4 TDI

Rubrik:  Auto & Umwelt, News