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Jahreswagen und EU-Fahrzeuge mit Abwrackprämie?

Im Wortlaut der Bedingungen für die staatliche Abwrackprämie heißt es, es handle sich dabei um einen Pkw, der “längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller zugelassen war.”



Das Fazit aus dieser Regelung ist, dass der Kauf eines Jahreswagens, Fahrzeugs mit Kurzzeitzulassung oder eines EU-Neuwagens von privat nicht möglich ist. Dem Wortlaut des Regierungsbeschlusses nach ist für die Inanspruchnahme der staatlichen Abwrackprämie also nur der Erwerb von preisgünstigen EU-Neuwagen, Jahreswagen oder Fahrzeugen mit Kurzzeitzulassung über einen deutschen Händler möglich.

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Rubrik:  Abrackprämie / Umweltprämie, Auto & Umwelt, News