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Information zur Feinstaubplakette

Seit dem 1. März 2007 gilt die “Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge”. Aufgrund dieser Verordnung können Städte und Gemeinden Umweltzonen ausweisen, in denen ein Fahrverbot für Fahrzeuge verhängt wird, die einen zu hohen Schadstoffausstoß verursachen.

Inzwischen gibt es Umweltzonen in Berlin, Hannover, Köln, Dortmund, Mannheim, Ilsfeld, Ludwigsburg, Stuttgart, Leonberg, Tübingen, Reutlingen und Schwäbisch-Gmünd. Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette dürfen nicht die ausgewiesenen Umweltzonen befahren. Die Einführung von weiteren Umweltzonen in u.a. Frankfurt a. M., Bochum und München ist geplant.

Von Fahrverboten ausgenommen sind Fahrzeuge, die über eine gut sichtbar an der Frontschutzscheibe angebrachte Feinstaubplakette verfügen. Die Feinstaubplaketten gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind.




Feinstaubplakette Grün
*:
Schadstoffgruppe 4 (Euro4 Diesel mit/ohne Dieselpartikelfilter, Euro3 Diesel mit nachgerüstetem Dieselpartikelfilter, alle Benziner mit geregeltem Katalysator nach Euro Norm und Elektro-Fahrzeuge)

Feinstaubplakette Gelb*:
Schadstoffgruppe 3 (Euro3 Diesel und Euro2 Diesel mit nachgerüstetem Dieselpartikelfilter)

Feinstaubplakette Rot*:
Schadstoffgruppe 2 (Euro2 Diesel und Euro1 Diesel mit nachgerüstetem Dieselpartikelfilter)

Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 oder niedriger dürfen die gekennzeichneten Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr befahren.* Wer ohne Plakette in den Umweltzonen fährt, riskiert eine Geldbuße und einen Punkt in Flensburg!

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Rubrik:  Auto & Umwelt