Anfang Mai 2010 wurde entschieden, dass die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen fortgesetzt wird. Die Nachrüstung von Diesel-KFZ mit einem Partikelfilter wird mit 330 Euro staatlichem Zuschuss gefördert. Die Förderung gilt für die Dieselpartikelfilter-Umrüstung von Pkw, leichten Nutzfahrzeuge bis 3 1/2 Tonnen und Wohnmobilen.
Fahrzeuge, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, werden gefördert, wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet werden. Als Pkw gelten auch Wohnmobile bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3 1/2 Tonnen.
Leichte Nutzfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen werden ebenfalls gefördert, wenn die Erstzulassung bis einschließlich 16. Dezember 2009 erfolgte und die Nachrüstung eines Partikelfilters ab Inkrafttreten der Richtlinie (13. Mai 2010) bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgt ist. Die neue Förderrichtlinie setzt den in 2009 begonnen Barzuschuss von 330 Euro zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Dieselpartikelfiltern fort.
Für die Antragstellung steht auf der Website der BAFA ein Antragsformularzur Verfügung.
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Rubrik: Auto & Umwelt, News, Verbrauch & Emission
von admin 2.Juni 2010
