Ausschlaggebend für die Erteilung der Feinstaub-Plaketten für Diesel-Fahrzeuge sind die Euro-Abgasnormen, erkennbar an den letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummer 1 in den alten Fahrzeugscheinen. Im neuen Zulassungsdokument Teil 1 sind es die letzten beiden Ziffern unter 14.1.
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Rote Plakette (Schadstoffgruppe 2)
Für Diesel-Fahrzeuge mit Euro 2 oder Euro 1 inklusive speziellem Partikelfilter wird die rote Plakette ausgegeben. Diesel-Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer 25 bis 29, 35, 41 oder 71 erhalten die rote Feinstaubplakette.
Gelbe Plakette (Schadstoffgruppe 3)
Diesel-Fahrzeuge mit Euro 3 oder Euro 2 mit speziellem Partikelfilter erhalten die gelbe Plakette. Diesel-Fahrzeuge mit der Emissionsschlüsselnummer 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 und 72 erhalten die gelbe Feinstaubplakette.
Grüne Plakette (Schadstoffgruppe 4)
Diesel-Fahrzeuge mit Euro 4 oder Euro 3 mit speziellem Partikelfilter (Rußpartikelfilter) und Benziner mit geregeltem Kat (Euro 1 oder besser) wird die grüne Plakette vergeben. Auch Fahrzeuge mit geregeltem Kat nach US-Norm erhalten freie Fahrt in den Umweltzonen.
Diesel-Pkw bekommen die grüne Feinstaubplakette, wenn sie die Nummer 32, 33, 38, 39, 43, 53 bis 70 oder 73 bis 75 haben.
Keine Plakette erhalten Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1. Dazu gehören Pkw mit Ottomotor schlechter als Euro 1 sowie Diesel-Fahrzeuge schlechter als Euro 2.
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Rubrik: Auto & Umwelt





