2.500,- Euro Umweltprämie – das gilt bei Ford auch für Gewerbetreibende. Nutzfahrzeugkäufer profitieren beim Kauf eines prämienberechtigten Ford Neufahrzeugs von dieser Ford Aktion bis zum 31. Dezember 2009
Die Ford Umweltprämie für Gewerbetreibende. Genau wie bei der staatlichen Abwrackprämie beträgt sie beim Kauf eines prämienberechtigten Neufahrzeugs 2.500,- Euro – und zwar als Ergänzung zu bestehenden Ford Produkt- und Finanzierungsangeboten.

Voraussetzung für die Ford-„Umweltprämie“ ist, dass der Nutzfahrzeugkäufer ein mindestens drei Jahre altes Gebraucht-KFZ (Pkw oder Nutzfahrzeug; jede beliebige Marke) in Zahlung gibt. Das Gebrauchtfahrzeug muss sechs Monate ununterbrochen auf den Neuwagen-Käufer zugelassen sein. Außerdem müssen der Neuwagen- und der Gebrauchtwagenhalter identisch sein. Der Kaufvertrag für das neue Ford-Nutzfahrzeug muss bis spätestens 31. Dezember 2009 unterschrieben sein und das Neufahrzeug muss bis zum 30. Juni 2010 zugelassen werden.
Prämienberechtigte Fahrzeuge sind Ford Transit, Ford Transit Connect, Ford Tourneo Connect, Ford Ranger.
Rubrik: Abrackprämie / Umweltprämie, Ford, Kastenwagen, Kleinbus, Kompakt-Lieferwagen, Transporter
von admin 27. Juli 2009
