Wechsel der KFZ-Versicherung z. B. nach Tariferhöhung. Nur noch bis zum 30. November 2010 ist die fristgerechte Kündigung der alten KFZ-Versicherungspolice möglich.
Stichtag für die fristgerechte Kündigung der KFZ-Versicherung ist der 30.11.
Fahrzeughalter, die ihre Kfz-Versicherung zum 1. Januar 2011 wechseln möchten, müssen ihren aktuellen Versicherungsvertrag bis 30.11.2010 kündigen. Die Kündigung des alten Versicherungsvertrags muss bei der aktuellen KFZ-Versicherung schriftlich eingereicht werden.
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Rubrik: KFZ-Versicherung
27. September 2010








