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Beantragung der Abwrackprämie ab 30. März nur noch online möglich

Die Abwrackprämie kann künftig nur noch über das Internet beantragt werden. Das neue Verfahren wird ab 30. März wirksam. Neuwagenkäufer können sich die Abwrackprämie dann vorab reservieren lassen.


Dafür muss der Käufer ein Online-Formular ausfüllen und eine digitalisierte Kopie des Kaufvertrags für den Neuwagen (oder Jahreswagen, EU-Fahrzeug) anhängen. Die bisherige Möglichkeit, den Antrag auf die Abwrackprämie per Post an die BAFA zu senden, ist ab 30. Märzt nicht mehr möglich.

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Rubrik:  Abrackprämie / Umweltprämie