Die staatliche Abwrackprämie von 2.500 Euro soll künftig bereits bei Kauf eines Neuwagens gesichert sein – nicht, wie bisher, erst mit der Zulassung des Fahrzeugs. Damit soll verhindert werden, dass Käufer von Neuwagen mit langen Lieferzeiten wegen des begrenzten Prämienvolumens von 1,5 Milliarden Euro leer ausgehen könnten.

Das Bundeswirtschaftsministerium teilte am Freitag mit, dass vom 30. März an die Vorschriften zum dritten Mal geändert werden. Künftig erwirbt der Käufer bereits mit dem Kaufvertrag für ein neues Fahrzeug ein Anrecht auf die Prämie.
Die so zugesicherte Abwrackprämie (staatl. Umweltprämie) wird allerdings erst dann ausgezahlt, wenn der Fahrzeugbrief für das verschrottete Altfahrzeug dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) übergeben und das neue Fahrzeug zugelassen wurde.
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Rubrik: Abrackprämie / Umweltprämie, News




